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Ein Heilzyklus besteht normalerweise aus acht bis zwölf Sitzungen und kommt auf rund 800 bis 1600 Franken, abhängig von der Behandlungsdauer und der angewendeten Verfahren. Krankenkasse Die erste Konsultation beim westlichen Arzt/der westlichen Ärztin im Zentrum für chinesische Medizin wird über die in der Schweiz obligatorische Grundversicherung abgerechnet. Die von den chinesischen Therapeuten angewendeten Heilverfahren hingegen sind keine Pflichtleistung der Krankenkassen und werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Krankenkassen vergüten die TCM-Therapien zu einem kleineren oder grösseren Teil, falls der Patient eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren oder für Komplementärmedizin abgeschlossen hat. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem ersten Besuch bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Versicherungssituation. Erkundigen Sie sich auch über allfällige Franchisen. (Die meisten Zusatzversicherungen sind nicht franchisepflichtig.)
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